Inklusion - sog. Sonderpädagogischer Förderbedarf und die UN-Behindertenkonvention:

Sonderpädagogischer Förderbedarf & Sonderschulen (Förderschulen):

Unter dem sogenannten sonderpädagogischen Förderbedarf versteht man die Erfassung von Schülern, die Defizite aufweisen, die über sogenannte Teilleistungsstörungen (bspw. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS) hinausgehen.

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist damit zunächst ein quantitativer Aspekt, was in der schulischen Praxis auch meist durch das Wort "Behinderung" zum Ausdruck gebracht wird. Freilich ist die Grenze in der Praxis auch fließend, denn oftmals werden auch Kinder mit Teilleistungsstörungen hierunter gefaßt, wenn diese ein besonderes Niveau erreichen.

Während Kinder mit Teilleistungsstörungen Regelschulen besuchen, steht dies für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf gerade in Frage: Wird der sonderpädagogische Förderbedarf nämlich festgestellt, so stellt sich die Frage des Förderortes und dies kann durchaus eine Regelschule, aber auch eine Sonderschule sein (heute meist als "Förderschule" bezeichnet).

Nach einer Erfassung des VDK aus dem Jahre 2009 sollen damals nur 15,7% der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule besucht haben, während 84,3% Sonderschulen besuchten. Diese Quote ist im internationalen Vergleich sehr schlecht, so daß es auch wenig wundern mag, daß die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und insbesondere der Streit um den Förderort Gegenstand zahlreicher rechtlicher Auseinandersetzungen ist (vgl. im einzelnen unter www.schulrecht.pro).

Dies wird seit Jahren in Deutschland schulpolitisch diskutiert (Inklusion), ohne daß gravierende Bemühungen erkennbar wurden.

Inklusion - die UN-Behindertenkonvention:

Bewegung ist in die Schulpolitik seit der Ratifizierung des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenkonvention) am 21.12.2008 gekommen:

Unter Art. 24 UN-Behindertenkonvention wurde ein "integratives Bildungssystem" festgelegt, auf dessen Grundlage bald politisch und auch rechtlich Forderungen nach einer höheren Integrationsquote in Deutschland gestellt wurden (Stichwort: Inklusion).

Politisch ist seiher einiges in Bewegung geraten. Von den "etablierten Bildungsländern" spielte dabei Baden-Württemberg eine gewisse Vorreiterrolle, wo Kultusminister Rau am 18.02.2010 die Empfehlungen des Expertenrats "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung" vorstellte und seit dem Schuljahr 2010/2011 tatsächlich Modellprojekte mit einer verstärkten Inklusion begonnen haben. Die weitere Entwicklung wird hier - wie auch in anderen Bundesländern mit ähnlichen oder weitergehenden Ansätzen - abzuwarten sein.

Wo die politische Entwicklung hingeht, erscheint derzeit nach alledem noch offen. Man muß natürlich auch sehen, daß die juristische Frage, ob durch Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention ein Recht auf Inklusion besteht oder nicht und einzelne Länder nunmehr auf diesen Zug aufzuspringen scheinen, die eine Seite ist. Die tatsächliche Umsetzung ist aber eine ganz andere Frage und diese ist ganz sicher in einem Land nicht einfach, das bisher 84,3% der Kinder nicht integrativ unterrichtete. Hier wird noch viel zu tun sein, wenn man politische Absichtserklärungen nicht später wieder unter Hinweis auf das "Kindeswohl" wieder verwässern wird.

Es wird demnach nicht alleine auf ambitionierte Gesetzestexte, sondern vor allem auch einem "Streßtest" in der Praxis ankommen, ob und inwieweit Inklusion funktioniert. Angesichts des weit verbreiteten Mobbings in der Schule schon aufgrund geringerer Gründe dürfte der Ausblick nicht allzu positiv sein, daß eine politisch verordnete Offenheit auch in der Praxis gelingt. Ein stufenweises und dafür nachhaltigeres Vorgehen wäre insgesamt möglicherweise erfolgreicher, auch wenn dies politisch nicht so schmackhaft sein mag.