Schulwahl Baden-Württemberg:

Durch die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wird die Schulwahl in Baden-Württemberg künftig aller Voraussicht nach eine erhebliche Rolle einnehmen:

Wenn über die Grundschulempfehlung künftig Schülerströme nicht mehr gelenkt werden und jeder Schüler nach Abschluß der Klassenstufe 4 die künftige Schulform und Schule dem Grunde nach frei wählen kann, so ist zu erwarten, daß die Kapazitäten der Realschulen und Gymnasien künftig nicht mehr ausreichen werden. Infolgedessen werden in Baden-Württemberg künftig Schulplätze knapp werden.

Übliche Regelungen in anderen Bundesländern sind dann die Festsetzung von Aufnahmekriterien (die Noten sind dies ja nicht mehr) - teils soll einfach das Los entscheiden. Einstündige Schulwege bis zum Ende der Schulzeit sind bei "Verlierern" solcher Vergabeverfahren dann durchaus denkbar, auch wenn die Schule "um die Ecke" ist und man zuvor der Klassenbeste gewesen sein mag.

Hier wird noch abzuwarten sein, ob die Politik diesen relevanten Aspekt rechtzeitig wahrnimmt und zumindest gewährleistet, daß man Zugang zu einer wohnortnahen Schule erhält.