Abschaffung der Grundschulempfehlung Baden-Württemberg:

Ein Paukenschlag für Baden Württemberg ist ganz sicher die geplante Abschaffung der Grundschulempfehlung in Baden Württemberg.

Grundschulempfehlung Baden-Württemberg - die Zahlen & Kritik an der Grundschulempfehlung Baden-Württemberg:

Das Statistische Landesamt hat für das Schuljahr 2010/2011 folgende Zahlen für den Übergang auf weiterführende Schulen veröffentlicht:

  • Haupt-/Werkrealschulen: 24,4%
  • Realschulen: 34,0%
  • Gymnasien: 40,8%

Trotz dieser im Bundesvergleich keineswegs restriktiven Schülerverteilung war die Grundschulempfehlung in den vergangenen Jahren immer wieder in der Kritik und es gab in keinem Bundesland auch nur annähernd so viele rechtliche Auseinandersetzungen wegen Grundschulempfehlungen wie in Baden-Württemberg.

Ob diese Kritik mit der Abschaffung der Grundschulempfehlung verstummen wird, erscheint eher unwahrscheinlich.

Vermutlich wird die Kritik künftig nur eine andere Richtung aufweisen, denn durch die Freigabe des Elternwillens in Baden-Württemberg steht zu befürchten, daß einzelne Schularten/ Schulen künftig stark überlaufen sein werden und es zu massiven Verteilungskämpfen um Schulplätze kommen wird (Stichwort Aufnahmekapazitäten bei der Schulwahl). Des weiteren bestehen auch erhebliche Ängste um die Aufrechterhaltung Qualität der Schulen, wenn die Schulwahl nach der Grundschule freigegeben wird.

Gerade in einem Land wie Baden Württemberg mit einem riesigen Privatschulangebot steht demnach zu befürchten, daß das durch die Politik formulierte Ziel, die Bildungschancen von der sozialen Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern unabhängig zu machen in das Gegenteil verkehrt wird: Denn es steht zu befürchten, daß jeder, der sich dies leisten kann, künftig das öffentliche Schulsystem erst recht meidet und sein Kind in Privatschulen schickt und Privatschulen (die aufgrund der Vertragsfreiheit in der Aufnahme von Schülern ja frei sind) sich auch selbst abschotten.

Abschaffung der Grundschulempfehlung - rechtlicher Ausblick:

Ob die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg ganz abgeschafft wird oder es doch zu einer nachgelagerten verbindlichen Schulformempfehlung nach Klassenstufe 6 kommt, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.

Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die politische Diskussion um eine verbindliche Grundschulempfehlung meist außer Acht läßt, daß Bundesländer ohne verbindliche Grundschulempfehlung nach Klassenstufe 4 sich durchaus das Recht vorbehalten, Schüler auch später gegen ihren Willen von der Schulform zu verweisen. Dies geschieht in der Orientierungsstufe (Klassen 5&6) und führt in der Praxis durchaus auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Genannt seien beispielsweise:

Nach alledem wird abzuwarten sein, ob die Grundschulempfehlung tatsächlich insgesamt abgeschafft wird, oder es eine "nachgelagerte Grundschulempfehlung" geben wird, wie dies auch in Ländern der Fall ist, die als eigentlich als Länder ohne Grundschulempfehlung gelten.

Abschaffung der Grundschulempfehlung - Folgen für die Schulwahl:

Feststeht zumindest, daß die Grundschulempfehlung für den Übergang in die weiterführenden Schulen abgeschafft wird, d.h. Schüler sollen sich künftig die weiterführende Schule völlig frei aussuchen können.

Insofern wird die bisher durch die verbindliche Grundschulempfehlung vorgenommene Lenkung der Schülerströme in Baden-Württemberg aller Voraussicht nach nicht aufrecht zu erhalten sein. In allen Ländern ohne verbindliche Grundschulempfehlung nach der Klassenstufe 4 gibt es Auswahlverfahren, teils entscheidet auch ganz lapidar das Los und erhebliche Schulwege für den Rest der Schullaufbahn sind leider keine Seltenheit, wenn die "Schule um die Ecke" voll ist.

In Baden-Württemberg dürfte dies besonders gravierend sein, denn die Haupt-/Werkrealschule wird überwiegend nach wie vor nicht als Alternative angesehen, so daß zu befürchten ist, daß diese Schulform leerläuft und auch die neu etablierte Gemeinschaftsschule von Eltern nicht in ausreichendem Umfang angenommen wird. Gleichzeitig steht dann zu befürchten, daß auch die Nachfrage nach Gymnasialplätzen erheblich steigen wird, denn viele Familien werden aus Furcht vor Qualitätsverlusten in den Realschulen dann zu den Gymnasien drängen.

Insofern bleibt zu hoffen, daß die Politik rechtlch gewährleistet, daß wohnortnahe Schulplätze vergeben werden und nicht einfach das Los entscheidet.