Gemeinschaftsschule - Einheitsschule - Sekundarschule:
Gemeinschaftsschule - zum Begriff:
Bereits die Begrifflichkeiten Gemeinschaftsschule, Einheitsschule & Sekundarschule sind allesamt schillernde Begriffe.
Zuletzt schien es so, daß man angesichts des verwendeten Begriffs bereits ziemlich sicher sein konnte, ob man einen Anhänger oder einen Gegner vor sich hatte:
- Den Begriff Einheitsschule verwendeten vornehmlich Gegner.
- Den Begriff Gemeinschaftsschule verwendeten vornehmlich Befürworter.
Konnte man sich zuletzt damit wenigstens noch in der Begrifflichkeit einigermaßen sicher sein, so hat es NRW jüngst geschafft, wieder zusätzliches Begriffschaos zu erzeugen: Unter dem Begriff Sekundarschule soll dort nämlich eine Schulform geschaffen werden, die neben den Schulversuch Gemeinschaftsschule tritt, ohne daß die Unterschiede im einzelnen erkennbar sind.
Ich verwende entsprechend der überwiegend verwendeten Begrifflichkeit im Folgenden den Begriff Gemeinschaftsschule.
Inhalt der Gemeinschaftsschule:
Die Gemeinschaftsschule wird überwiegend - in Abgrenzung zur Gesamtschule - als Schulform ohne Binnendifferenzierung kommuniziert:D.h. die Kinder bilden unabhängig von ihrem Leistungsstand einen Klassenverband.
Dies unterscheidet die Idee Gemeinschaftsschule dann auch ganz wesentlich von der Idee Gesamtschule: Während bei der Gesamtschule nämlich entsprechend der Leistungsstärke der Kinder abgestufte Kurse gebildet werden, so daß die Kinder (wie in einer Haupt-, Realschule oder Gymnasium) leistungsdifferenziert unterrichtet werden, sitzen bei der Gemeinschaftsschule alle Schüler gemeinsam in einem Klassenverband.
Die dahinter steckende Idee ist, daß leistungsstarke Kinder auf diese Weise leistungsschwachen Kindern helfen und dabei selbst von ihren Hilfeleistungen profitieren sollen, indem sie die Materie durch die Hilfen besser verstehen können sollen.
Im Ergebnis läuft dies darauf hinaus, daß die Kinder nach der Grundschule weitere 6 Jahre lang gemeinsam unterrichtet werden, so daß die Gemeinschaftsschule in den Grenzbereich einer 10-jährigen Grundschule gelangt - ähnlich wie es in der vormaligen DDR die EOS gab.
Ziel der Gemeinschaftsschule ist nach Klassenstufe 10 ein Realschulabschluß oder dem Realschulabschluß gleichwertiger Abschluß. Vermutlich wird auch nach 9 Schuljahren ein Hauptschulabschluß abgelegt werden können.
Die Idee Gemeinschaftsschule wird darüber hinaus als offene Schulform kommuniziert, bei der sich auch Kinder beteiligen können/sollen, die das Abitur anstreben. D.h. diese Schüler würden nach Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule in die Oberstufe eines Gymnasiums wechseln (sofern sie die hierfür erforderlichen Noten aufweisen) bzw. perspektivisch werden Gemeinschaftsschulen mit eigener Oberstufe geplant, in denen dann künftige Hauptschulabsolventen neben künftigen Abiturienten gemeinsam unterrichtet würden.
Quasi als Regulativ wird darüber hinaus hervorgehoben, daß Gemeinschaftsschulen für die individuelle Förderung des einzelnen Schülers eintreten, wobei bisher unklar ist, in welcher Form dies konkret geschehen soll, wie dies Lehrkräfte gewährleisten sollen und warum dies dann an anderen Schulen nicht auch gewährleistet werden kann.
Erste Praxiserfahrungen der Gemeinschaftsschulen:
Insgesamt bleibt nach alledem abzuwarten, welche konkrete Regelungen sich etablieren werden und vor allem, wie die schulische Praxis funktionieren wird.
In NRW werden derzeit folgende Eckpunkte kommuniziert:
- Die Gemeinschaftsschulen in NRW beinhalten die Weiterführung einer integrierten Form in den Klassenstufen 5 und 6. Ab Klassenstufe 7 sollen die Schulen frei wählen können, ob sie die integrierte Form beibehalten wird oder die Schüler nach scholformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden.
- Es gibt allerdings auch Konzepte, die Gemeinschaftsschulen generell ohne Binnendifferenzierung bis Klassenstufe 10 gestalten.
In Baden-Württemberg soll es Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2012/2013 geben:
- Auch dort spricht man offen davon, keine Binnendifferenzierung vorzunehmen (d.h. leistungsschwache und leistungsstarke Schüler werden gemeinsam unterrichtet) und wie leistungsschwache und leistungsstarke Schüler voneinander profitiieren sollen.
- Auch die individuelle Förderung wird in BW betont.
- Als Abschluß sind in BW nur der Hauptschulabschluß und der Realschulabschluß im Gespräch. Der Werkrealschulabschluß, der in BW an Hauptschulen abgelegt werden kann und ein dem Realschulabschluß gleichwertiger Abschluß darstellt, soll demgegenüber an den Gemeinschaftsschulen nach ersten Aussagen nicht möglich sein.
Vorbehalte gegenüber der Gemeinschaftsschule:
Die Einwendungen gegen die Gemeinschaftsschulen zielen vor allem auf deren Realisierbarkeit ab:
Die Idee, daß leistungsstarke und leistungsschwache Schüler auch nach der Grundschule einen gemeinsamen Klassenverbund bilden, gemeinsam unterrichtet werden und sich gegenseitig helfen, ist dem Bildungsland Deutschland ja durchaus historisch fremd.
Insofern kann man durchaus berechtigte Zweifel anmelden, ob eine solche Mentalität in Deutschland überhaupt geschaffen werden kann, zumal bisher auch keineswegs in den Grundschulen erkennbar war, daß sich Kinder gerne und wechselseitig helfen.
Dieser Aspekt bildet auch einen weiteren Zweifel: Denn warum soll plötzlich und ohne weiteres in einer Gemeinschaftsschule etwas möglich sein, was in der Grundschule jahrelang nicht praktiziert wird. Wenn man sich mit der Gemeinschaftsschule befaßt, so erscheint dies ja als Enklave gegenüber der üblichen Schullandschaft, nur darf man eben nicht vergessen, daß diese Enklave auf einer Schulform, nämlich der Grundschule, aufbaut und ja nicht bei Null startet.
Insofern bestehen auch Vorbehalte, ob das wechselseitige Partizipieren von Schülern gelingen kann:
- Leistungsschwache Schüler könnten in einem gemeinsamen Klassenverband schnell überfordert sein und einbrechen. Dies geschieht ja durchaus auch heute schon in Grundschulen, weswegen einige Schüler sicherlich froh waren, wenn ab Klassenstufe 5 der Druck durch die Verteilung der Schülerströme etwas gewichen ist.
- Und umgekehrt erscheint es nicht gerade zwangsläufig, daß ein leistungsstarker Schüler davon zwangsläufig partizipiert, daß er einem leistungsschwächeren Schüler hilft.
Zudem stellt sich die Frage, warum man eigentlich erst verschiedenste Individuen in einen Topf schmeißen will und gleichzeitig individuelle Förderung ausgerechnet in Gemeinschaftsschulen garantieren möchte:
- Lehrer sind doch schon bei einigermaßen homogenen Klassen (wie jetzt in Realschulen und Gymnasien) nicht willens oder nicht in der Lage, wenn sie einzelnen Schülern mit individuellen Besonderheiten helfen sollen. Nicht einmal für Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Verhaltensauffälligkeiten wie ADHS scheint es in der deutschen Schullandschaft hinreichende Rezepte zu geben.
- Bei der Gemeinschaftsschule handelt es sich demgegenüber um eine völlig heterogene Gruppe von hochbegabten bis zu (im Sinne sonderpädagogischen Förderbedarfs) "behinderten" Kindern und alle sollen nicht nur auf ein gemeinsames hohes Niveau gebracht, sondern auch noch alle (!) individuell gefördert werden?
Hier fragt man sich: Wenn das alles so einfach ist, warum gelingt dies dann seit Jahren nicht einmal im kleinsten Rahmen und warum soll das nur in Gemeinschaftsschulen möglich sein, wenn diese eigentlich eine Fortführung von Grundschulen sind und nicht einmal dort nennenswerte Fortschritte erkennbar sind?
Nach alledem stellen sich durchaus nicht unberechtigte Fragen hinsichtlich des Konzepts Gemeinschaftsschule, die die Befürworter der Gemeinschaftsschulen beantworten und vermutlich auch lösen müssen, soll diese neue Schulform tatsächlich ein Erfolg werden.